Marburg (PM). In Marburg gilt nach der Straßenordnung ein Fütterungsverbot für Tauben, wie der Magistrat der Universitätsstadt Marburg mitteilt. Die Einhaltung wird durch die Ordnungsbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße in Höhe von 5 bis 5.000 Euro geahndet werden. Auf diesem Weg soll wirksam und tierschutzgerecht mit Tauben in der Stadt umgegangen werden. Reduziert„Taubenfüttern in Marburg verboten“ weiterlesen
